Maklerprovision / Makler-Courtage: Immobilienmakler Berlin-Lexikon
Unter der „Maklerprovision“ (auch „Makler-Courtage“ genannt) ist die Gebühr zu verstehen, die fällig wird, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag für eine Immobilie vom Immobilienmakler Berlin vermittelt worden ist. Die Maklerprovision ist in Deutschland im BGB im § 652 geregelt. Jedoch fällt eine entsprechende Courtage für den Immobilienmakler Berlin nur dann an, wenn die Maklertätigkeit Grundlage für das Zustandekommen des jeweiligen Miet- oder Kaufvertrages war. Das Verlangen eines Honorars für das Erstellen eines Exposés, einer Besichtigung oder das Schreiben eines Mietvertrages ist dem Immobilienmakler Berlin nicht gestattet.
Die Höhe der Maklerprovision variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie ist stets prozentual vom Kauf- oder Mietpreis abhängig. Die Courtage bei einer gewerblich genutzten Immobilie liegt generell höher als die Maklerprovision bei einer Immobilie, die zu Wohnzwecken genutzt wird. Auch beim Kauf einer Immobilie fällt eine Maklerprovision an, deren Höhe sich am Wert der jeweiligen Immobilie orientiert. Grundsätzlich gilt: je höher der Kauf- oder Mietpreis, umso höher die Maklerprovision.
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