Makleralleinauftrag: Immobilienmakler Berlin-Lexikon
Bei einem Makleralleinauftrag verpflichtet der Kunde einen Makler damit, einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu möglichst optimalen Konditionen durchzuführen. Hierfür unternimmt der Makler verschiedene Anstrengungen, wie beispielsweise gezielte Werbemaßnahmen. Im Gegenzug unterlässt es der Kunde, andere Makler oder Dienstleister zu beauftragen.
Von entscheidender Bedeutung für einen optimalen Abschluss bei einem Makleralleinauftrag ist neben dem Know-how des Maklers, dessen Netzwerk sowie umfangreiche Marktkenntnisse, um einen optimalen Kauf- oder Verkaufspreis zu erzielen. Bei einem Makleralleinauftrag erhält der Kunde alle Leistungen aus einer Hand.
Im Gegensatz zu einem Makleralleinauftrag verhält sich die Situation bei einem allgemeinen Maklerauftrag anders
Hierbei wird der Makler zu keinen besonderen Aktivitäten verpflichtet, um den jeweiligen Auftrag voranzutreiben. Denkbar ist hierbei, dass der Makler in aller Ruhe abwarten kann, ob und wie viele Interessenten sich für das jeweilige Objekt melden. Auch besteht die Gefahr, dass die jeweilige Immobilie mehrfach inseriert wird, zum Teil sogar zu unterschiedlichen Konditionen. Dies wirft natürlich kein gutes Licht auf den jeweiligen Eigentümer, dessen Vertrauenswürdigkeit unter dieser Tatsache leiden kann.
Verschiedene Erfahrungen zeigen, dass in diesem Fall die jeweilige Immobilie nur sehr schwer zu veräußern ist. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Kunden für einen Makleralleinauftrag, denn bekanntlich verderben zu viele Köche den Brei.
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