Bauerwartungsland: Immobilienmakler Berlin-Lexikon
Bei einem Bauerwartungsland handelt es sich um eine Fläche, um ein Areal, das zukünftig als Bauland ausgewiesen werden soll oder wird. Da eine Bebaubarkeit zu erwarten ist, wird das Wort Bauerwartungsland verwendet.
Wenn eine Fläche als Wohngebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen wird oder wenn zu erwarten ist, dass ein Gemeindegebiet und dessen Fläche, im Zuge einer bauordentlichen Entwicklung, eine Ausweisung als Gebiet erfährt, auf dem Wohnungen errichtet werden sollen, wird dieses Land als Bauerwartungsland bezeichnet. Sobald ein Stück Land als „Bauerwartungsland“ deklariert wird, bedeutet das für die Grundstücksveräußerung, dass der Wert desselbigen ansteigt. Dennoch kommt es niemals zu einer Garantievergabe bei der Ausweisung einer solchen Fläche als Bauland.
Dabei wird eine Unterscheidung vorgenommen, nämlich zwischen einem subjektiven Bauerwartungsland und einem objektiven Bauerwartungsland.
Die Immobilienwertverordnung benutzt nur den Begriff „Bauerwartungsland“.
Ein objektives Bauerwartungsland wird das Land genannt, das auch als solches in einem Flächennutzungsplan verzeichnet wurde.
Die räumliche Nähe zu einer Gemeinde oder Stadt eines Areals entspricht dem subjektiven Verständnis vom Bauerwartungsland. Oftmals können auch Immobilienmakler Berlin weitere Informationen über bevorstehendes Bauerwartungsland geben.
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