Außenbereich: Immobilienmakler Berlin-Lexikon
Immobilienmakler Berlin wissen: Im Baurecht bezeichnet man als Außenbereich alle Gebiete, die außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des örtlichen Bebauungsplanes liegen.
Von einer Bebauung ist der Außenbereich daher grundsätzlich freizuhalten. Zum Außenbereich zählen daher alle Grundstücke, die nicht zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes gehören. Nur durch bestimmte Auflagen ist das Errichten von Gebäuden und anderen baulichen Maßnahmen an bereits schon bestehenden Grundstücken zulässig. Daher ist es unbedingt erforderlich, sich schon bei der Planung vorab beim zuständigen Bauamt zu informieren.
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